Founder-Coach
Gründung mit uns


© 2016 Founder-Coach

 

Transparenz

Die Gesetzesänderungen sieht es vor mehr Transparenz schaffen. Das bedeutet das nun alle Gesellschafter in einer Gesellschafterliste aufgeführt sind und somit auch nur diese Personen als Gesellschafter anerkannt sind. Die Gesellschafterliste lehnt sich somit nahe an das Aktienregister einer Aktiengesellschaft an.

Bislang war es so das beim Erwerb von Geschäftsanteilen einer GmbH eine umfangreiche Prüfung notwendig war, um festzustellen ob der zu veräußernde Geschäftsanteil wirklich dem angegebenen Gesellschafter gehört. Somit sollen Personen die einen Geschäftsanteil erwerben einfacher die Möglichkeit haben die gemachten Angaben zum Gesellschafter zu überprüfen. Ist eine Gesellschafterliste für mindestens 3 Jahre unbeanstandet geblieben, so gilt diese dem Käufer der Geschäftsanteile als richtig.