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Musterprotokoll

Durch das neue GmbH Gesetz ist eine weitere Vereinfachung einer Gründung vorgesehen. So ist es nun möglich bei der Gründung einer GmbH mit einem Geschäftsführer sowie einen bis maximal 3 Gesellschaftern möglich, ein Musterprotokoll zu verwenden. Dies spart Kosten und Mühen, da kein individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung aufgesetzt werden muss.

Die Voraussetzung für die Gründung mit dem Musterprotokoll ist allerdings, dass die dort angegebenen Vertragspunkte auf Ihre Gesellschaft passen. Durch die Gründung mit dem Musterprotokoll sparen Sie zudem Kosten beim Notar.

Das Musterprotokoll ermöglicht es so auch eine UG (haftungsbeschränkt ) auf einem einfachen Weg zu Gründen. Die Voraussetzung ist aber auch hier, das es maximal 3 Gesellschafter geben darf und nur eine Person zum Geschäftsführer ernannt wird.