Stammkapital und Ansparpflicht
Für die Gründung einer GmbH benötigt man nach vor ein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro.
Ursprünglich war es angedacht das GmbH Gesetz so zu ändern das eine Gründung mit 10.000 Euro statt 25.000 Euro möglich ist, um der englischen Limited eine deutsche Alternative zu bieten.
Diese Idee wurde aber schnell verworfen und stattdessen die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) angeboten, welche nach dem Recht eine GmbH ist mit ein paar Unterschieden und bereits ab 1,- Euro Stammkapital zu gründen ist, was allerdings auch nicht zu empfehlen ist.
Ein Unterschied zur GmbH besteht darin, dass die UG (haftungsbeschränkt) dazu verpflichtet ist, einen Betrag in Höhe von 25 % vom Jahresüberschuss minus ein Verlustvortrag des Vorjahres anzusparen. Diese Ansparpflicht soll dazu dienen, das die UG (haftungsbeschränkt) im Laufe Ihres Geschäftstätigkeit ein Kapital in Höhe von mindestens 25.000 Euro anspart und sich so zu einer GmbH umwandeln kann. Eine Pflicht zur Umwandlung besteht allerdings nicht. Sollte die UG (haftungsbeschränkt) aber weiterhin nach Erreichen der 25.000 Euro Grenze, eine UG (haftungsbeschränkt) bleiben , ist Sie weiterhin zur Ansparung verpflichtet.