Limited-Gründungen in Deutschland
Seit dem Jahr 2003 führte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Sachen "Inspire Art", "überseering", "Centros" und "Daily Mail" dazu, das die Gründungen ausländische Gesellschaftsformen wie die englische Limited in Deutschland enorm zugenommen haben. Die eigentliche Hauptniederlassung einer in Deutschland tätigen Limited in England bestand meist aus nicht mehr als einem Briefkasten. Der eigentliche Geschäftsbetrieb des Unternehmens wurde regelmäßig in Deutschland geführt, die Entscheidungen der Geschäftsleitung fielen ebenfalls in Deutschland.
Die Zahl der in Deutschland neu gegründeten Zweigniederlassungen englischer Limiteds erreichte 2006 einen Höhepunkt. Heute wird die Zahl der aus Deutschland heraus tätigen Limiteds auf etwa 23.000 geschätzt. Noch deutlich höhere Zahlen werden teilweise von im Bereich der Limited-Gründungen tätigen Dienstleistern propagiert, auch wenn diese Zahlen nicht der Realität entsprechen dürften. Von Limited-Befürwortern nicht selten verschwiegen wird auch die Tatsache, dass die überragende Mehrheit der Limited-Gründungen in Deutschland nur von sehr kurzer Dauer ist. Nach nicht einmal zwei Jahren stellen die meisten Limiteds ihre Geschäftstätigkeit -offenbar mangels Erfolgs - bereits wieder ein.
Ihren Erfolg in Deutschland hatte die Limited in erster Linie ihren günstigen Gründungskosten zu verdanken. Eine Limited kann mit einem Stammkapital von lediglich 1 Pfund errichtet werden. Für wenige hundert Euro bieten spezialisierte, mehr oder weniger seriöse Anbieter die Gründung einer Limited an. Das Gründungsprozedere einer Limited verläuft schnell: innerhalb weniger Tage kann die Gesellschaft in aller Regel ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen.
Seit 2006 nimmt die Zahl der Limited-Neugründungen in Deutschland ab. Ein wesentlicher Grund hierfür ist neben dem generell schlechten Image der Limited das "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)". Das MoMiG hat die traditionsreiche und bewährte Rechtsform der GmbH erfolgreich reformiert. Alle Anzeichen sprechen dafür, dass die Limited damit - jedenfalls in Deutschland - ausgedient hat. Sie ist angesichts der übermächtigen Konkurrenz durch die reformierte Rechtsform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kaum mehr von Bedeutung.